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Aktuelle Einspeisevergütung 2025 für Photovoltaik-Anlagen

Als Ihr zuverlässiger Photovoltaik-Installateur aus Halle/Westfalen, Minden, Bielefeld, Kamen, Vechta informieren wir Sie über die aktuellen Einspeisevergütungssätze gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2025.

Diese Vergütungssätze gelten für Neuanlagen, die zwischen dem 1. Februar 2025 und dem 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden.

Einspeisevergütungssätze

Seit dem 1. Februar 2025

Ab dem 1. August 2025

Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung

Eigenverbrauch (Teileinspeisung): Hier nutzen Sie den erzeugten Solarstrom selbst und speisen nur den Überschuss ins Netz ein. Dies ist besonders wirtschaftlich, da die Einsparung durch vermiedenen Netzstrombezug (ca. 30–40 Cent/kWh) höher ist als die Einspeisevergütung.

Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Eigenverbrauch gering ist, z. B. bei Zweitwohnungen oder nicht ständig bewohnten Gebäuden. Zudem ist die steuerliche Handhabung oft einfacher.

Wichtige Hinweise

  • Degression: Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 %.
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  • Negative Strompreise: Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Vergütung temporär. Der 20-jährige Vergütungszeitraum verlängert sich entsprechend.
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  • Bestandsanlagen: Für Anlagen, die vor dem jeweiligen Stichtag in Betrieb genommen wurden, gelten die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegten Vergütungssätze für die Dauer von 20 Jahren unverändert weiter.
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