Seit dem April ist wieder ein Fördertopf der Gemeinde Steinhagen aktiv. Auch hier gilt das Windhundprinzip, so dass die schnellsten in Genuss der Förderung kommen können.
Erneuerbare Energien
Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien können wir also unsere CO2-Emissionen reduzieren. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen fördert außerdem die Energieunabhängigkeit. In Zukunft werden wir zunehmend Strom für die Erzeugung von Wärme sowie im Bereich der Mobilität benötigen. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist daher essentiell für den Erfolg der Energiewende.
Förderbedingungen der Gemeinde Steinhagen sind:
- Bei der Nutzung von auf Strom basierten haustechnischen Anlagen ist die Nutzung von100 % Ökostrom verpflichtend.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nicht zulässig.
- Förderfähig sind lediglich Maßnahmen an Bestandsobjekten.
- Förderfähig ist die Ergänzung einer bestehenden Anlage durch einen neuen Speicher
- Ausgeschlossen sind Erweiterungsmaßnahmen bereits bestehender Anlagen sowieMaßnahmen, die zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind.
Photovoltaik
- Kleinanlagen / Stecker Solargeräte / Balkonkraftwerk – Pauschal 100 €
- Dach- oder Rechnung des Fassadenanlagen – 100 € / kWp maximal 500 € pro Objekt
- Speichertechnik – Pauschal 500 €
Voraussetzung ist die Rechnung eines Fachbetriebs wie der PTM Solar GmbH. Somit können Sie eine maximale Förderung von 1.000 € erhalten, wenn Sie eine PV-Anlage samt Speicher anfragen. Für eine neue Wallbox erhalten Sie 250,00 € unter der Berücksichtigung eines 100 % Ökostroms und die Rechnungstellung durch einen Fachbetrieb wie der PTM Solar GmbH.
Hier finden Sie ein aktuelles Angebot für die Kunden aus Steinhagen, welches bis zum 31.07.2024 gültig ist. Darüber hinaus finden Sie hier das Förderdokument der Gemeinde Steinhagen zu den Voraussetzungen.