Ab dem Jahr 2025 tritt in Nordrhein-Westfalen die Solardachpflicht in Kraft, die eine bedeutende Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energien darstellt.
Die Regelungen sind wie folgt festgelegt:
Neubauten müssen ab 2025 mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein. Für Dachsanierungen von Bestandsgebäuden wird die Pflicht ab 2026 relevant. Bei Neubauten ist vorgesehen, dass 30 % der gesamten Dachfläche mit Solaranlagen bedeckt sein müssen. Für Bestandsgebäude gilt eine ähnliche Regelung, bei der 30 % der geeigneten Dachfläche genutzt werden müssen.
Für Bestandsgebäude mit bis zu zehn Wohneinheiten gibt es eine Alternativregelung, die eine Mindestleistung von 3 bis 8 kWp vorsieht. Die Pflicht entfällt jedoch, wenn die Dachflächen ungeeignet oder unwirtschaftlich sind.
Die Solardachpflicht wurde im Oktober 2023 eingeführt und gilt als eine Maßnahme zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien in NRW.
Die zeitliche Einführung der Pflicht ist gestaffelt:
Ab dem 1. Januar 2024 müssen neue Nichtwohngebäude ausgestattet werden, ab dem 1. Januar 2025 gelten die Regelungen für neue Wohngebäude, und ab dem 1. Januar 2026 betrifft die Pflicht auch Bestandsgebäude, sofern eine vollständige Dacherneuerung stattfindet. Der Stichtag für Neubauten ist der Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrags, während bei Dachsanierungen der Beginn der Baumaßnahmen maßgeblich ist.
Die Solardachpflicht gilt grundsätzlich für alle Eigentümer in NRW, sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude, einschließlich Gewerbeimmobilien. Ab dem 1. Januar 2026 sind nahezu alle Eigentümer betroffen, es gibt jedoch einige Ausnahmen. Diese Ausnahmen umfassen Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Behelfsbauten wie Garagen und Lauben. Weitere Ausnahmegründe können technische oder wirtschaftliche Hindernisse sein, wie beispielsweise Dächer aus Glas, Reet, Stroh oder Holz, statische oder konstruktive Ungeeignetheit, Dächer, die vollständig nach Norden ausgerichtet sind, keine Anbindung ans öffentliche Stromnetz, unzumutbar lange Amortisationszeiten oder hohe Zusatzkosten, die über 70 % der Kosten der Photovoltaikanlage hinausgehen.
Für Bestandsgebäude gilt die Solardachpflicht ebenfalls erst dann, wenn eine vollständige Erneuerung der Dachhaut notwendig wird und die Bauarbeiten nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Die Größenanforderungen für die Solaranlagen variieren: Bei Bestandsgebäuden müssen 30 % der Netto-Dachfläche oder eine bestimmte kWp-Leistung je nach Anzahl der Wohneinheiten installiert werden. Neubauten müssen hingegen 30 % der Brutto-Dachfläche mit Solaranlagen versehen. Dies bedeutet, dass bei Neubauten die gesamte Dachfläche für die Berechnung der benötigten Solarfläche berücksichtigt wird, nicht nur die Fläche, die für die Solaranlage geeignet ist.
Für alle, die sich mit der neuen Solardachpflicht in Nordrhein-Westfalen auseinandersetzen, bietet die Firma PTM Solar umfassende Unterstützung an. PTM Solar ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, die wirtschaftlichen Aspekte der Photovoltaikanlagenpflicht zu prüfen und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr neues PV-Projekt zu entwickeln. Wie bieten eine fundierte Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre Solaranlage nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten abgestimmt ist. Mit unserer Expertise in der Wirtschaftlichkeitsprüfung können Sie sicher sein, dass Ihre Investition in erneuerbare Energien sowohl effektiv als auch rentabel ist.
Wenn Sie also auf der Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner für Ihr Photovoltaik-Projekt sind, ist PTM Solar die beste Wahl, um den Übergang zur Solarenergie effizient und erfolgreich zu gestalten.