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Aktuelle Einspeisevergütung 2026 für Photovoltaik-Anlagen

Als Ihr zuverlässiger Photovoltaik-Installateur aus Halle (Westfalen), Herford, Minden, Bielefeld, Kamen und Vechta informieren wir Sie über die aktuellen Einspeisevergütungssätze 2026 gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die folgenden Vergütungssätze gelten für Neuanlagen, die zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 31. Juli 2026 in Betrieb genommen werden.

Einspeisevergütungssätze

Seit dem 1. Februar 2026

Ab dem 1. August 2026

Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung

Eigenverbrauch (Teileinspeisung): Hier nutzen Sie den erzeugten Solarstrom selbst und speisen nur den Überschuss ins Netz ein. Dies ist besonders wirtschaftlich, da die Einsparung durch vermiedenen Netzstrombezug (ca. 30–40 Cent/kWh) höher ist als die Einspeisevergütung.

Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Eigenverbrauch gering ist, z. B. bei Zweitwohnungen oder nicht ständig bewohnten Gebäuden. Zudem ist die steuerliche Handhabung oft einfacher.

Wichtige Hinweise

  • Degression: Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 %.
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  • Negative Strompreise: Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Vergütung temporär. Der 20-jährige Vergütungszeitraum verlängert sich entsprechend.
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  • Bestandsanlagen: Für Anlagen, die vor dem jeweiligen Stichtag in Betrieb genommen wurden, gelten die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegten Vergütungssätze für die Dauer von 20 Jahren unverändert weiter.
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